Jahresabschluss und Steuererklärung
Im Jahresabschluss wird der wirtschaftliche Gewinn oder Verlust eines ganzen Jahres abgebildet.
Er ist gleichzeitig der Einkommensnachweis des Unternehmens gegenüber der Bank als auch die Grundlage der Einkommensbesteuerung der Gesellschaft oder des Unternehmers.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt daher mit besonderer Sorgfalt.
Mögliche steuerrechtliche Wahlrechte und Ermessensspielräume werden mit dem Mandanten vertrauensvoll besprochen und gemeinsam wird die optimale Lösung entwickelt.
Auf folgenden Gebieten möchten wir für Sie tätig sein:
- Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
- Handels- und Steuerbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Einnahme-Überschussrechnung für kleine Unternehmen und Freiberufler
- Übersendung der Bilanzdaten an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften, Gewerbetreibende und Freiberufler
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
- Einkommensteuererklärung für Unternehmer
- Anpassungsanträge zu den Steuervorauszahlungen
- Anträge zur Verlängerung der Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen
- Erstellung von privaten Einkommensteuererklärungen
- Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen